+ 100 Prozent in 6 Monaten!
mrRNA-Impfstoffe gegen Krebs, Grippe & RSV bei Moderna in der Pipeline! Neue Rallye trotz US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy?
Moderna (MRNA) – ISIN US60770K1079
Rückblick: Die lange in der Versenkung verschwundene Moderna-Aktie ist mit einem Breakout-Setup auf die Long-Watchlist zurückgekehrt. Das Wertpapier hat seinen Kurs in den vergangenen sechs Monaten verdoppelt und befindet sich in einem Aufwärtstrend. Auch die starke Kerze vom gestrigen Dienstag sendet ein bullisches Signal.
Moderna-Aktie: Chart vom 14.04.2026, Kürzel: MRNA Kurs: 52.84 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Die aktuellen Studiendaten sind vielversprechend und die mRNA-Technologie könnte völlig neue Therapieansätze für viele Krankheiten liefern. Die letzten fünf Tageskerzen markieren unsere Risikospanne. Kursziel ist das Hoch vom 4. März.
Mögliches bärisches Szenario
US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy ist als Impfgegner bekannt. So ist durchaus mit regulatorischen Hürden zu rechnen, die die Kursentwicklung der Moderna-Aktie ausbremsen könnten.
Meinung
Moderna lieferte in den Corona-Jahren 2021 und 2022 ordentliche Gewinne ab, in den Folgejahren aber Verluste. Dies spiegelt sich auch im Chartbild wider, das aufzeigt, dass es seit dem Allzeithoch vom Oktober 2021 knapp unter 500 USD deutliche Abverkaufswellen gab. Die Aktie könnte durch neue mRNA-Daten zu Grippe- und RSV-Impfstoffen frischen Auftrieb erhalten, da Studien vielversprechende Wirksamkeit und Immunreaktionen zeigen und damit die Abhängigkeit vom COVID-19-Geschäft weiter reduziert wird. Auch gegen Krebs hat das Unternehmen vielversprechende Kandidaten in der Pipeline. Kombinierte Impfstoffe könnten zusätzliche Marktchancen eröffnen, auch wenn regulatorische Unsicherheiten und kommerzielle Risiken bestehen bleiben und der Erfolg stark davon abhängt, ob sich die neuen Produkte gegenüber etablierter Konkurrenz durchsetzen können.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von












