Starker Aufwärtstrend durch 5G, KI und Diversifikation in Automotive und IoT!
Rückblick
Qualcomm ist ein führender Entwickler von Halbleiter- und drahtloser Kommunikationstechnologie, insbesondere bekannt für seine Snapdragon-Prozessoren. Die Aktie hat sich von den Tiefs stark erholt und zeigt einen klaren Aufwärtstrend. Aktuell notiert das Papier über den wichtigen gleitenden Durchschnitten EMA 20, EMA 50.
Qualcomm-Aktie: Chart vom 11.12.2025, Kürzel: QCOM, Kurs: 179.46 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Der EMA 20 verläuft über dem EMA 50, was ein bullisches Signal darstellt und die Aufwärtsdynamik bestätigt. Gestern sahen wir einen Breakout aus der kurzfristigen Konsolidierung. Ein Rücksetzer in den Ausbruchsbereich könnte eine attraktive Einstiegsmöglichkeit bieten.
Mögliches bärisches Szenario
Geht es unter die Breakout-Zone bei rund 176 USD und hält auch die dynamische Unterstützung des EMA 20 nicht, könnte eine tiefere Korrektur folgen.
Meinung
Qualcomms Position als wichtiger Akteur bei der 5G-Adoption und der Integration von KI-Funktionen in mobile und andere Geräte ist fundamental wichtig. Die jüngsten Quartalszahlen waren besser als erwartet und zeugen von einer robusten operativen Leistung. Das hohe Wachstum in den Bereichen Automotive und IoT reduziert die Abhängigkeit vom zyklischen Smartphone-Markt und liefert langfristige Wachstumsperspektiven. Der Vorstoß in den KI- und Datacenter-Markt wird von den Anlegern positiv aufgenommen und könnte ein weiterer bedeutender Kurstreiber sein.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 194.11 Mrd. USD
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.50 Mrd. USD
Meine Meinung zu Qualcomm ist bullisch
Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 11.12.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von













