Bullen lauern an der 217-US-Dollar-Marke!
Rückblick
Darden ist als Muttergesellschaft von Ketten wie Olive Garden, LongHorn Steakhouse und neuerdings Ruth’s Chris Steak House ein echtes Schwergewicht im Sektor „Casual Dining“. Der Chart von zeigt aktuell ein interessantes Bild der Konsolidierung auf hohem Niveau nach einer starken Aufwärtsbewegung zu Beginn des Jahres 2026.
Darden Restaurants-Aktie: Chart vom 17.02.2026, Kürzel: DRI, Kurs: 216.16 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Nach oben hin deckelt aktuell der Bereich um 217 US-Dollar. Ein nachhaltiger Ausbruch wäre ein starkes Kaufsignal, das den Weg in Richtung 230 US-Dollar ebnen könnte.
Mögliches bärisches Szenario
Sollte der Kurs schwächeln, liegt eine erste solide Auffanglinie bei rund 210 US-Dollar. Eine massivere Unterstützung findet sich im Bereich von 195 US-Dollar.
Meinung
Darden hat zuletzt im Dezember 2025 Zahlen für das 2. Geschäftsquartal 2026 vorgelegt, die ein gemischtes, aber insgesamt robustes Bild zeichneten. Der Umsatz stieg um etwa 7,3 % auf 3,1 Mrd. USD. Besonders stark präsentierte sich das LongHorn Steakhouse mit einem Plus von fast 6 % auf vergleichbarer Fläche. Mit einem bereinigten Gewinn pro Aktie von 2,08 USD lag man minimal unter den Erwartungen (2,10 USD). Grund hierfür waren vor allem die hohen Rindfleischpreise, welche die Margen leicht unter Druck setzten. Trotz der Inflation bleiben die Gäste treu, was für die starke Markenmacht spricht.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 24.35 Mrd. USD
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 291.84 Mio. USD
Meine Meinung zu Darden Restaurants ist bullisch
Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 17.02.2026
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von














